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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für wichtige Vorsorgeuntersuchungen. Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat Anspruch auf bestimmte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Die Neue Apotheken Illustrierte verrät in ihrer aktuellen Ausgabe, welche Neuerungen 2019 auf die Patienten zukommen.
Check-up 35
Bislang dürfen Versicherte ab 35 Jahre den Check-up 35 alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Im Laufe des Jahres 2019 – der genaue Zeitpunkt stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest – soll er nur noch alle drei Jahre stattfinden.
Zusätzlich besitzen dann im Laufe des Jahres alle gesetzlich Krankenversicherten ab dem 18. Lebensjahr einen Anspruch auf diesen Check-up – allerdings nur einmal bis zu einem Alter von 35 Jahren.
Darmspiegelung
Männer sollen im Laufe des Jahres bereits ab 50 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung haben. Dann bekommen sie fünf Jahre eher als bislang und fünf Jahre früher als Frauen die Vorsorge-Koloskopie von ihrer Krankenkasse bezahlt. Der Grund: Im Durchschnitt entwickeln Männer früher Polypen und entwickeln Darmkrebs als Frauen. Und entgegen dem allgemeinen Trend ist der Anteil der jüngeren Männer, die an einem kolorektalen Karzinom erkranken, in den vergangenen Jahren gestiegen.
Ultraschall von Bauchaorten-Aneurysmen
Auch ganz neu ist seit 2018 eine Ultraschalluntersuchung für Männer ab dem 65. Lebensjahr, die der Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader dient. Deutschland ist eines der letzten Länder Europas, das ein solches Programm einführt.
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Quelle: https://keilberg-apotheke-schneeberg.de/mitteilung/Die_wichtigsten_Vorsorgetermine