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Du bist krankgeschrieben und fragst dich, was du tun darfst und was nicht? Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten, denn es hängt von der Art deiner Erkrankung ab. Fakt ist: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bedeutet nicht, dass du unter Hausarrest stehst. Vielmehr darfst du alles tun, was zu deiner Genesung beiträgt. Aber um Ärger am Arbeitsplatz zu vermeiden, ist es wohl besser, wenn du dich wirklich auf deine Genesung konzentrierst. Freizeitbeschäftigungen wie Kino, Konzert, Shoppen und Co. können sicher warten, bis du wieder gesund bist. Gute Besserung!
In der Arztpraxis zeigst du immer deine Gesundheitskarte? Dann jetzt auch in der Apotheke! Denn über die Versichertenkarte deiner Krankenkasse können wir nun auch deine E-Rezepte abrufen. Einfach Karte vorzeigen, einlesen lassen und schon bekommst du deine Medikamente. Adieu, rosafarbenes Rezept! Adieu, Zettelwirtschaft! Das gilt auch für die Karten deiner Kinder, Angehörigen und Nachbarn. Du hast Fragen zum E-Rezept? Wir sind bereit und helfen dir gerne.
Du nimmst dauerhaft mindestens fünf Medikamente zeitgleich ein? Das nennt man Polymedikation. Und damit hast du einmal im Jahr Anspruch auf eine Medikationsberatung. Was passiert dabei in der Apotheke? Der Apotheker oder die Apothekerin erfasst in einem strukturierten Gespräch mit dir zunächst alle Arzneimittel, die du aktuell einnimmst. Danach folgt eine Prüfung der sogenannten Arzneimitteltherapiesicherheit und es wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf stimmen wir diesen Plan mit deiner Einwilligung auch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin ab. Hast du noch mehr Fragen dazu?
Als Kunde der Keilberg Apotheke können Sie unser Bonussystem nutzen und beim Einkauf bares Geld sparen. Fragen Sie uns, wir erklären Ihnen gern die Möglichkeiten!
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